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   VG Greifswald, 04.05.2017 - 3 A 347/16 As HGW   

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https://dejure.org/2017,27964
VG Greifswald, 04.05.2017 - 3 A 347/16 As HGW (https://dejure.org/2017,27964)
VG Greifswald, Entscheidung vom 04.05.2017 - 3 A 347/16 As HGW (https://dejure.org/2017,27964)
VG Greifswald, Entscheidung vom 04. Mai 2017 - 3 A 347/16 As HGW (https://dejure.org/2017,27964)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylG § 4, AsylG § 3, AsylG § 4 Abs. 3 S. 1, AsylG § 3c Nr. 3, AsylG § 3e Abs. 1
    Afghanistan, Logar, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, Berufsgruppe, Lehrerin, subsidiärer Schutz, internationale Organisation, interne Fluchtalternative, Sippenhaft, Taliban, nichtstaatliche Verfolgung, Familienangehörige, interner Schutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Greifswald, 30.06.2016 - 3 A 379/16

    Verfolgung von Angehörigen von (ehemaligen) afghanischen Mitarbeitern der

    Auszug aus VG Greifswald, 04.05.2017 - 3 A 347/16
    Das Gericht geht davon aus, dass auch Angehörigen von Mitarbeitern internationaler Streitkräfte oder Organisationen in Afghanistan Vergeltungsmaßnahmen nichtstaatlicher Akteure drohen (VG Greifswald, Urt. v. 30.06.2016 - 3 A 379/16 As).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichts wird zwar den Angehörigen der Mitarbeiter oben genannter Organisationen nicht selbst der Verfolgungsgrund der politischen Überzeugung zugeschrieben; die drohenden Vergeltungsmaßnahmen der Taliban rechtfertigen jedoch die Gewährung subsidiären Schutzes nach § 4 AsylG (VG Greifswald, Urt. v. 30.06.2016 - 3 A 379/16 As).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - A 11 S 3070/11

    Abschiebungsschutz für afghanischen Staatsangehörigen bei Gefahr unmenschlicher

    Auszug aus VG Greifswald, 04.05.2017 - 3 A 347/16
    Abstrakt formuliert sind unter einer menschenrechtswidrigen Schlechtbehandlung Maßnahmen zu verstehen, mit denen unter Missachtung der Menschenwürde absichtlich schwere psychische oder physische Leiden zugefügt werden und mit denen nach Art und Ausmaß besonders schwer und krass gegen Menschenrechte verstoßen wird (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 06.03.2012 - A 11 S 3070/11 -, juris Rn. 16).

    Die in diesem Sinne erforderliche Abwägung bezieht sich nicht allein auf das Element der Eintrittswahrscheinlichkeit, sondern auch auf das Element der zeitlichen Nähe des befürchteten Ereignisses; auch die besondere Schwere des befürchteten Eingriffs ist in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 06.03.2012 - A 11 S 3070/11 -, juris Rn. 17, unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschl. v. 10.04.2008 - 10 B 28.08 - juris Rn. 6; Urt. v. 14.12.1993 - 9 C 45.92 - juris Rn. 10 f.; Urt. v. 05.11.1991 - 9 C 118.90 - juris Rn. 17).

  • VG München, 23.06.2015 - M 24 K 15.30012

    Herkunftsland Afghanistan; Provinz Laghman (Ostregion)

    Auszug aus VG Greifswald, 04.05.2017 - 3 A 347/16
    Stattdessen gehört es zu einem Grundsatz der Taliban, sowohl die von ihnen in ihrem politischen Kampf um die Macht in Afghanistan bekämpften Personen selbst, also die Mitarbeiter der internationalen Schutztruppen, als auch deren Angehörige zum Ziel von Angriffen zu machen (vgl. VG München, Urt. v. 23.06.2015 - M 24 K 15.30012 -, juris Rn. 25; UNHCR, Richtlinie zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs Afghanischer Asylsuchender vom 6. August 2013, S. 39).
  • OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 9 LB 2/13

    Feststellung eines Abschiebungsverbots gegenüber einem afghanischen

    Auszug aus VG Greifswald, 04.05.2017 - 3 A 347/16
    Das ergibt sich aus den Erkenntnissen des Gerichts, wonach die Taliban auch in Kabul Personen aufspüren können, da sie dort über Informationsnetzwerke verfügen (vgl. Danesch, Gutachten vom 30. April 2013 an OVG Lüneburg - 9 LB 2/13 -, S. 6).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Greifswald, 04.05.2017 - 3 A 347/16
    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23.12 - juris Rn. 32; VG Potsdam, Urt. v. 11.03.2016 - VG 4 K 1242/15.A - S. 8).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Greifswald, 04.05.2017 - 3 A 347/16
    Dabei greift zugunsten eines Vorverfolgten bzw. in anderer Weise Geschädigten eine tatsächliche Vermutung, dass sich frühere Handlungen und Bedrohungen bei einer Rückkehr in das Herkunftsland wiederholen werden (BVerwG, Urt. v. 27.04.2010 - 10 C 5.09 - juris Rn. 19; VG Potsdam, aaO.).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis;

    Auszug aus VG Greifswald, 04.05.2017 - 3 A 347/16
    Darüber hinaus ist erforderlich, dass das Zufluchtsgebiet für den Ausländer erreichbar ist (BVerwG, Urt. v. 29.05.2008 - 10 C 11/07 - juris).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VG Greifswald, 04.05.2017 - 3 A 347/16
    Die in diesem Sinne erforderliche Abwägung bezieht sich nicht allein auf das Element der Eintrittswahrscheinlichkeit, sondern auch auf das Element der zeitlichen Nähe des befürchteten Ereignisses; auch die besondere Schwere des befürchteten Eingriffs ist in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 06.03.2012 - A 11 S 3070/11 -, juris Rn. 17, unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschl. v. 10.04.2008 - 10 B 28.08 - juris Rn. 6; Urt. v. 14.12.1993 - 9 C 45.92 - juris Rn. 10 f.; Urt. v. 05.11.1991 - 9 C 118.90 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Greifswald, 04.05.2017 - 3 A 347/16
    Die in diesem Sinne erforderliche Abwägung bezieht sich nicht allein auf das Element der Eintrittswahrscheinlichkeit, sondern auch auf das Element der zeitlichen Nähe des befürchteten Ereignisses; auch die besondere Schwere des befürchteten Eingriffs ist in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 06.03.2012 - A 11 S 3070/11 -, juris Rn. 17, unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschl. v. 10.04.2008 - 10 B 28.08 - juris Rn. 6; Urt. v. 14.12.1993 - 9 C 45.92 - juris Rn. 10 f.; Urt. v. 05.11.1991 - 9 C 118.90 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 17.04.2008 - 10 B 28.08

    Schutz vor Verfolgung eines Yeziden aus einem früheren Yezidendorf unter

    Auszug aus VG Greifswald, 04.05.2017 - 3 A 347/16
    Die in diesem Sinne erforderliche Abwägung bezieht sich nicht allein auf das Element der Eintrittswahrscheinlichkeit, sondern auch auf das Element der zeitlichen Nähe des befürchteten Ereignisses; auch die besondere Schwere des befürchteten Eingriffs ist in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 06.03.2012 - A 11 S 3070/11 -, juris Rn. 17, unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschl. v. 10.04.2008 - 10 B 28.08 - juris Rn. 6; Urt. v. 14.12.1993 - 9 C 45.92 - juris Rn. 10 f.; Urt. v. 05.11.1991 - 9 C 118.90 - juris Rn. 17).
  • VGH Hessen, 24.08.2010 - 3 A 2049/08

    Mitwirkungspflichten im Verfahren auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft,

  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit

  • VG Potsdam, 11.03.2016 - 4 K 1242/15
  • VG Oldenburg, 16.02.2016 - 3 A 6563/13
  • VG Gelsenkirchen, 14.11.2022 - 5a K 4919/21

    Flüchtlingseigenschaft Rücknahme Ermessenskontrolle

    Im anschließenden Klageverfahren verpflichtete das Verwaltungsgericht Greifswald in dem Verfahren 3 A 347/16 As HGW mit Urteil vom 4. Mai 2017 die Beklagte unter Abweisung der Klage im Übrigen (Flüchtlingsschutz), der Klägerin subsidiären Schutz zu gewähren (Bundesamtsakte 5708476-423, Bl. 203 ff.).
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